|
Leistungen - Baukoordination
Mit 1. 7. 1999 ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz in Kraft getreten, das die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SIGE - Plan) und eine Unterlage für spätere Arbeiten als Grundlage für die Bauausführung sowie einen Planungskoordinator und einen Baustellenkoordinator, wenn mehrere Professionisten gleichzeitig oder aufeinanderfolgend (sich beeinflussend) tätig werden, verbindlich vorschreibt.
|